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Anhang
Für die Geräte UNA 38 und UNA 39 erklären wir die Konformität mit folgender europäischen Richtlinie:
n Druckgeräte-Richtlinie 97/23/EG vom 29.05.1997, soweit die Geräte nicht unter die
Ausnahmeregel nach Artikel 3.3 fallen.
n Angewandtes Konformitätsbewertungsverfahren: Anhang III, Modul H, überprüft durch
die benannte Stelle 0525.
Bei einer nicht mit uns a/jointfilesconvert/1723031/bgestimmten Änderung des Gerätes verliert diese Erklärung ihre Gültigkeit.
Konformitätserklärung
Bremen, den 11. Oktober 2005
GESTRA AG
Lars Bohl
Qualitätsbeauftragter
Dipl.-Ing. Uwe Bledschun
Leiter Konstruktion
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